Berlin: Ausreisepflichtige Ausländer, die Opfer von Hasskriminalität werden, erhalten Bleiberecht

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Der Innensenator von Berlin, Andreas Geisel (SPD, Foto), will die Bleiberechtsregelung für Opfer von Hasskriminalität ändern. Ausreisepflichtige Ausländer, die Opfer rechter Hasskriminalität werden, sollen in Berlin Bleiberecht bekommen. Geisel habe die Ausländerbehörde angewiesen, sie und ihre nahen Familienangehörigen für die Dauer des Strafverfahrens zu dulden. Danach sollen sie – je nach Ausgang des Verfahrens – im Härtefallverfahren eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Die Regelung gilt für „Opfer von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Hasskriminalität mit erheblichen Folgen“ – wenn sie nicht vorher rechtskräftig verurteilt oder von der Polizei als besonders gefährlich eingeschätzt wurden. Unter Hasskriminalität werden Straftaten zusammengefasst, die durch Vorurteile motiviert sind – also beispielsweise fremdenfeindliche, antisemitische, sexistische, homosexuellenfeindliche und islamfeindliche. Gewaltstraftaten sind Körperverletzungen, versuchte Tötung, Freiheitsberaubung, aber auch Raub, Erpressung und versuchte Sexualdelikte. Quelle: RBB

Also Unrecht (Hasskriminalität) mit Unrecht (Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz) vergelten? Wäre es nicht sinvoller für die Opfer, Deutschland schnellstmöglich zu verlassen, um nicht das Risiko zu erhöhen, nochmals zu den Geschädigten zu zählen? Jeder normale Mensch würde doch das Weite suchen und sich umgehend aus dem Gefahrengebiet begeben?

Das Aufenthaltsgesetz sagt eindeutig: Ein Ausländer ist zur Ausreise verpflichtet, wenn er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt […]. Ist das der Fall, muss der ausreisepflichtige Ausländer Deutschland unverzüglich oder bis zum Ablauf einer Frist verlassen.  Nach dieser gesetzlichen Definition sind etwa abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig, aber auch Ausländer mit einem abgelaufenen Visum oder Menschen aus visumspflichtigen Staaten, die etwa über europäische Binnengrenzen ohne Visum eingereist sind, gelten als ausreisepflichtig.

Offenbar steht „Hasskriminalität“ an oberster Stelle und hat Vorrang vor Ausreisepflicht. Bei dieser rot-grünen Regierung in Berlin wundert einem wirklich nichts mehr.

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