Belm: Trotz Verbot – Schülerin kommt seit Jahren im Niqab zum Unterricht

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Wen interessiert es noch, was in Deutschland zulässig ist oder nicht? Völlig egal, ob an deutschen Schulen ein Verschleierungs-Verbot erlassen wird oder nicht, die Muslime halten sich nicht an Vorschriften und dieses  wird nicht nur geduldet, sondern offenbar von manchen Schulen sogar gefördert, um den Schulfrieden nicht zu stören.

Eine Zehntklässlerin der Johannes-Vincke-Oberschule in Belm kommt seit dem Schuljahr 2013/2014 mit einen Niqab-Gesichtsschleier, der lediglich die Augenpartie freihält, zum Unterricht, das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf das Kultusministerium. Erst Ende August 2016 hat die Schule dies an Landesschulbehörde gemeldet, nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Abendgymnasiastin das Tragen eines Niqab im Unterricht untersagt hatte. Versuche, die Schülerin und ihre Mutter vom Ablegen der Vollverschleierung zu bewegen, sind bisher fehlgeschlagen. Bisher hatte die Schule auf die Umsetzung des Verbots verzichtet, um den Schulfrieden und den Bildungsabschluss des Mädchens nicht zu gefährden. Klare Anweisung vom Verwaltungsgericht Osnabrück, es gibt an den Schulen keine Verschleierung, eiern jetzt vier Behörden – Polizei, Verfassungsschutz, Landesschulbehörde und Kultusministerium herum und wissen nicht wie sie das Gerichtsurteil umsetzen sollen. Ohne Gerichtsurteil hätte man gesagt, es liegt in der Dreistigkeit des Mädchens zu entscheiden, was sie trägt.

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