Patienten mit einem Maskenbefreiungsattest werden inzwischen teilweise dazu gezwungen, ihre Diagnose gegenüber Mitarbeitern der Ordnungsämter und Polizeivollzugsbeamten offenzulegen, wenn sie sich im öffentlichen Raum bewegen. Grund hierfür sind die jüngeren gesetzlichen Anpassungen der sogenannten Corona-Schutzverordnungen durch die Landesregierungen. Diese stellen, auch in Umsetzung des gegen den Widerstand der AfD-Fraktion im Bundestag verabschiedeten „Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ immer höhere Anforderungen an die Qualität eines ärztlichen Attestes, das eine Befreiung von der Maskenpflicht belegt. In mehreren Ländern verlangt die Exekutivgewalt, dass gesundheitlich eingeschränkte Bürger anhand ihres Attestes ihre konkrete Diagnose, die eine Maskenunverträglichkeit indiziert, belegen. Dies ist ein enormer Eingriff in den Datenschutz und in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten.
Dazu äußert sich der AfD-Bundestagsabgeordnete, Prof. Dr. med. Axel Gehrke, wie folgt:
„Menschen, die aufgrund von medizinischen Indikationen keine Mund-Nasen-Abdeckung in Einzelhandelsgeschäften, öffentlichen Gebäuden oder im Personennahverkehr tragen können, erhalten ein entsprechendes Attest aufgrund einer bestehenden Erkrankung von ihrem Arzt. Dieser steht unter einer rechtsgeschichtlich lange gefestigten ärztlichen Schweigepflicht. Höchstpersönliche Diagnosen der Patienten, welche ihrer Intimsphäre entspringen, sind seit jeher streng vertraulich zu behandeln.
Nun soll von Patienten verlangt werden, ihre Diagnose mit Dritten zu teilen. Aus dem Attest soll hervorgehen, welche konkrete gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt. Dies öffnet Missbrauch Tür und Tor und schränkt ohnehin schon kranke Menschen noch weiter in ihren persönlichen Bewegungsräumen ein.
Medizinische Laien ohne den nötigen ärztlichen Sachverstand entscheiden nun, ob sie ein Attest anerkennen oder nicht, alles legitimiert durch die Infektionsschutzverordnungen.
Pikant ist auch, dass die Personen, die durch die Vorlage des Attestes von den Diagnosen erfahren, nicht an die Schweigepflicht gebunden sind und auch nicht haftbar sind, wenn durch sie willkürlicher oder unwillkürlicher Missbrauch entsteht. Aus Attesten zur Maskenbefreiung soll hervorgehen, welche konkret zu benennenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen aufgrund einer Mund-Nasen-Bedeckung zu erwarten sind und woraus diese im Einzelnen resultieren. Hierdurch wird den Ärzten ein deutliches Misstrauen entgegengebracht und ihre Diagnose generell in Frage gestellt.
Ärzte verfügen aufgrund Ihres Studiums über die Qualifikation und über Kompetenz Atteste auszustellen. Sie können den Zustand und die Einschränkungen ihrer Patienten beurteilen und weitere Risiken abschätzen. Es ist ein Unding, dass diese Kompetenz in Frage gestellt wird und Patienten in die unangenehme Situation gebracht werden, ihre Diagnosen mit Dritten teilen zu müssen.
Die ärztliche Schweigepflicht existiert aus gutem Grund und ist daher auch gesetzlich fest verankert.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die länderrechtlichen Anforderungen an die Qualität eines Attestes, das vom Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung befreit, aus vier Gründen unzumutbar sind: Sie verletzen in unverhältnismäßiger Art und Weise das grundgesetzlich geschützte informationelle Selbstbestimmungsrecht betroffener Bürger, welche verpflichtet werden, medizinische Daten aus ihrer Intimsphäre gegenüber Dritten zu offenbaren. Sie verstärken das ohnehin schon gestiegene Misstrauen in die Fachkompetenz behandelnder Ärzte. Sie überfordern Exekutivbeamte, welche medizinische Diagnosen und Anamnesen überprüfen sollen, ohne auch nur im Ansatz die fachliche Qualifikation hierfür zu besitzen. Und sie spielen Berufsgruppen gegeneinander aus, in dem konkreten Fall Ärzte gegen Polizeivollzugsbeamte.
Ich fordere die Landesregierungen auf: Beenden Sie diese Schikane! Wenn Sie schon meinen, die Glaubwürdigkeit ärztlicher Atteste anzweifeln zu dürfen, schaffen Sie wenigstens eine übergeordnete Möglichkeit, welche die tatsächliche Relevanz der Diagnose beispielsweise durch eine Verifizierung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen bestätigt, anstatt weiterhin Menschen zu nötigen ihre intimen Daten preiszugeben.
Ich fordere daher deutlich: Schluss mit dem Anzweifeln ärztlicher Entscheidungen!“