Das Verfahren wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung im Bad Belziger Freizeit- und Erlebnisbad gegen einen Afghanen (21) ist eingestellt worden. Das Verfahren sei „auf Grundlage der Opportunitätsvorschriften“ eingestellt worden. Das heißt, dass die Schuld des Täters nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft als gering anzusehen ist – und keine Anklage erhoben wird.
Das Mädchen hatte sich am 28. Juli an das Badpersonal gewandt, weil der 21-Jährige sie beim Sprung ins Wasser am Po berührt habe. Zwei andere Mädchen bestätigten den Vorfall, woraufhin der Schwimmmeister die Polizei rief. Der 21-Jährige bestritt jede absichtlich belästigende Handlung gegenüber den Polizisten. Es wurde jedoch Strafanzeige wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung gestellt. Weiterlesen auf Märkische Allgemeine Zeitung