Asylbewerber (17) reiste nur wegen Behandlung ein

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Symbolbild

Das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen (LSG) in Celle hat im Eilverfahren entschieden, dass ein Landkreis die Operationskosten für einen georgischen Asylbewerber (17) zahlen muss, auch wenn sein Asylantrag von der Behörde abgelehnt und kein medizinischer Notfall vorliegt.

Voriges Jahr reisten die georgischen Eltern mit ihrem Sohn ein, stellten Asylanträge. Ihre ausschließliche Motivation: eine bessere medizinische Versorgung für den chronisch kranken Spross. Wie das LSG mitteilt, leidet der Minderjährige seit seiner Geburt u.a. an Kleinwuchs, schweren Knochenwachstumsstörungen sowie einer Deformation des Brustkorbes. Weiterlesen auf Bild.de (Artikel im Archiv)

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HansM
HansM (@hansm)

Neues aus dem Irrenhaus.