Asyl-Irrsinn: Asylbetrüger aus der Ukraine klagen auf Anerkennung als Flüchtlinge

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Eine Familie aus der Ukraine reiste im September 2014 nach Deutschland ein und stellte einen Asylantrag – als angeblich verfolgte Flüchtlinge aus Syrien, berichtet t-online.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestätigte der Familie im März 2015 die Anerkennung. Die Entscheidung traf die Behörde im schriftlichen Verfahren. Eine persönliche Anhörung gab es nicht.

Jetzt wird der Fall vor dem Verwaltungsgericht in Münster verhandelt. Denn der Schwindel flog in der Zwischenzeit auf. Nach dem positiven Bescheid aus Nürnberg kam die Familie in eine Flüchtlingsunterkunft ins westliche Münsterland. Gegenüber anderen Flüchtlingen prahlten die ukrainischen Staatsangehörigen, die kein Wort Arabisch sprechen, wie einfach es sei, die deutschen Behörden zu täuschen.

Das sprach sich bis zum Kreis Borken herum, wie das Verwaltungsgericht mitteilte. Das Ausländeramt informierte daraufhin das Bundesamt. Mit Bescheid vom 13. April 2016 wurde die Entscheidung vom 2. März 2015 zurückgenommen. Damit war die Anerkennung als Flüchtlinge weg, und der Asylantrag wurde abgelehnt. Jetzt klagt die Familie gegen die neue Entscheidung und beruft sich dabei auf den Vertrauensschutz.

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