ARD will AUF1 die Ausstrahlung gerichtlich untersagen

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Symbolbild

Das gab es noch nie: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen ARD möchte einem Alternativmedium die Ausstrahlung verbieten. Vorgeschoben ist ein Markenrechtsstreit.

72 Seiten dick ist das Anwaltsschreiben, das dieser Tage beim kritischen TV-Sender AUF1 eingetrudelt ist. Absender: ARD, das Erste Deutsche Fernsehen. Mühen und Kosten sind der ARD egal, schließlich kassiert man dort Milliarden an Zwangsgebühren.

Im Schriftsatz vertreten die Anwälte der ARD die Auffassung, dass der Sender „AUF1“ das Logo und die Marke von der ARD abgekupfert hätte. Bei AUF1 weist man die Vorwürfe empört von sich. Zu Kopfschütteln führen darüber hinaus Aussagen wie: AUF1 wolle „von der Anziehungskraft, dem Image und guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren.

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Dazu auch ein Interview mit AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet:

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