Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Berliner Grundschule mit Kopftuch unterrichten wollte. Sie sah sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.
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Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage einer muslimischen Lehrerin abgewiesen, die an einer Berliner Grundschule mit Kopftuch unterrichten wollte. Sie sah sich in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt.