Die erste Einstweilige Verfügung gegen die Coronapolitik des Robert Koch Institutes wurde am 30.08.2020 beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Die Rechtsanwaltskanzlei hat sehr sauber recherchiert und auf 35 Seiten die unglaublich übertriebene Manipulation des RKI nachgewiesen. Gerichte müssen nun im einstweiligen Rechtsschutz entscheiden, ob der Sachverhalt ganz klar ist und im Hauptverfahren wohl gewinnen würde. Dann wird dem staatlichen Robert Koch Institut diese Vorgehensweise und Öffentlichkeitsmanipulation untersagt.
Hier die Klage als PDF zum Nachlesen