Anschlag von Ansbach: Linken-Politiker setzte sich für Bleiberecht des Attentäters ein

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Eigentlich hätte der islamistische Selbstmordattentäter von Ansbach abgeschoben werden sollen, doch dagegen wehrte sich Mohammad Daleel juristisch. Unterstützung erhielt er dabei nach Informationen der Bild-Zeitung vom Linken-Bundestagsabgeordneten Harald Weinberg. Wie die „Bild“-Zeitung am Dienstag berichtete, bat Weinberg die Stadt Ansbach in einem Schreiben, von der Abschiebung des Syrers abzusehen, bis die medizinische Behandlung des Flüchtlings in Deutschland abgeschlossen sei. Der 27-Jährige war wegen psychischer Probleme beim Arzt. „Immer wieder treten Aktivisten der Flüchtlingshilfe an mich heran, bitten mich um Hilfe bei abgelehnten Flüchtlinge“, sagte Weinberg der Zeitung. „So war es auch in diesem Fall.“ Weiter sagte er: „Ich bin kein Psychiater, kann nicht in die Menschen reinschauen und wäge von Fall zu Fall ab, ob ich helfe.“ Für einen Fehler hält Weinberg seine Entscheidung nicht: „Nach allem, was ich damals wusste, würde ich heute wieder so entscheiden.“ Wenn er aber an die Opfer des Anschlags denke, habe er ein „schlechtes Gewissen“.

Immerhin hat der Mann ein schlechtes Gewissen, da kann der linken Politiker noch froh sein, dass der Attentäter nur Menschen „verletzt“ hat und keine Todesopfer zu beklagen sind, aber offensichtlich beratungsresistent, wenn er die Entscheidung wieder so treffen würde.

Die Echtheit der Schilderungen des Syrers lässt sich nicht bestätigen, sie beruhen allein auf den Aussagen des Flüchtlings, dass er in Bulgarien von der Polizei schikaniert und geschlagen worden sei. Und die „Erzählungen“ aus seiner Akte für den Asylantrag sind Infos dieses Mannes. Diese Infos wie Herkunftsland, tote Frau und Kinder, Verletzungen sowie die Misshandlungen in Bulgarien sind sicher nicht auf den Wahrheitsgehalt geprüft worden. Und die  psychischen Probleme des Attentäters traten merkwürdigerweise erst auf, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde.

Gehen wir einmal davon aus, dass Wikipedias Definition greift, und ein Flüchtling jemand ist, der seine Heimat fluchtartig verlässt. Dann mag es vielleicht zutreffen, dass der Attentäter einmal aus seiner Heimat Syrien in die Türkei geflüchtet ist, so es denn überhaupt sichergestellt ist, dass er aus Syrien stammt, und das nicht nur angegeben hat. Damit war seine Flucht in der Türkei zu Ende, und von dem Zeitpunkt an handelte es sich auch nicht mehr um einen Flüchtling, sondern wohl eher um einen Border-Hopper. Wer in Bulgarien ordnungsgemäß seine Fingerabdrücke abgibt, wie es dort für Migranten offenbar gefordert ist, muss auch nicht aus Bulgarien „fliehen“. Wer dann nach Österreich weiter flüchtet und von Österreich nach dortiger Operation nach Bulgarien zurückgeschickt werden soll, muss auch nicht aus Österreich nach Deutschland „fliehen“. Man muss sich auch nicht angesichts einer drohenden Abschiebung aus Deutschland ins „feindliche“ Bulgarien in einen mörderischen Terrorakt auf Besucher eines Konzertes flüchten.

Die Lage ist eindeutig, es darf bei Abschiebungen keine Rücksicht mehr genommen werden auf eventuelle ärztliche Atteste, Flüchtlingsaktivisten oder was auch immer. Solche Kreaturen in Menschengestalt verdienen keine Rechtfertigung, auch kein Hinterfragen.

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