„Allahu Akbar“: 18-jähriger Syrer verängstigt Reisende im Dortmunder Hauptbahnhof

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„Allahu Akbar“, inzwischen ein Schreckruf, der mittlerweile durch Deutschland schallt und bei Bürgern für Panik sorgt, hat natürlich nichts mit den offenen Grenzen und der unkontrollierten Einwanderung zu tun. „Allahu Akbar“ wird in der deutschen Qualitätspresse normalerweise mit „geistig verwirrt“ wiedergegeben, wenn der „Gläubige“ sich in der Öffentlichkeit aggressiv verhält und mit Gewalt gegen Ordnungshüter reagiert. „Allahu Akbar“-Rufe auch im Dortmunder Hauptbahnhof am Freitagabend, erst im Artikel erfahren die Leser, dass es sich um einen Syrer handelt, die Schlagzeile des Westfälischen Anzeigers lautet: 18-jähriger Werner verängstigt Reisende im Dortmunder Hauptbahnhof.

Westfälischer Anzeiger berichtet:

Ein 18-Jähriger aus Werne war laut Polizeimeldung als „Schwarzfahrer“ unterwegs. Am Dortmunder Hauptbahnhof wollten Polizisten seine Personalien feststellen. Was dann passierte, verunsicherte zahlreiche Reisende. Schon während der Überprüfung verhielt sich der junge Mann aggressiv und unkooperativ gegenüber den Bundespolizisten. Als er plötzlich versuchte zu flüchten, konnte er durch einen Beamten eingeholt und zu Boden gerissen werden. Dort sollte er gefesselt werden. Dabei schrie der syrische Staatsangehörige lautstark „Allahu Akbar“, wodurch Reisende offensichtlich in Panik gerieten und fluchtartig den Bahnsteig verließen.

Weil sich der 18-Jährige erheblich gegen seine Festnahme durch Schläge und Tritte wehrte, wurde Verstärkung angefordert. Unter tatkräftiger Unterstützung einer weiteren Streife konnte er vom Bahnsteig geführt werden. Dort wehrte er sich erneut, ließ sich Fallen und brachte so auch die begleitenden Beamten zu Fall. Auf dem Boden liegend schrie der Mann daraufhin erneut „Allahu Akbar“. Insgesamt sieben Bundespolizisten mussten den 18-Jährigen anschließend unter großer Gegenwehr zur Wache tragen. Die Bundespolizei leitete gegen den bislang nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Syrer ein Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstands ein.

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