Obwohl im Deutschland die Vielehe verboten ist, durften zwei afghanische Flüchtlinge ihre Zweitfrauen und deren Kinder nach Deutschland nachholen – mit behördlicher Genehmigung. Das berichtet die Westfalenpost. Das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises hat der Zeitung die beiden Fälle von Bigamie bestätigt.
Bei den Flüchtlingen handelt es sich um afghanische Ortskräfte, die in Afghanistan für Deutschland gearbeitet haben.
Der eine Afghane lebt mit seiner Ehefrau und drei Kindern zusammen, die zweite Ehefrau und ihre weiteren sieben Kinder wohnen in einer anderen Wohnung. Der zweite Afghane lebt mit beiden Ehenfrauen und insgesamt neun Kindern zusammen. Quelle: nius.de
Ich höre immer nur Ortskräfte …
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