AfD – Dresden: BGH kippt Urteil gegen Asyl-Brandstifter Ousmane G.

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Zweimal zündete er seine Asylunterkunft an, nahm den Tod anderer billigend in Kauf. Dafür wurde er rechtmäßig verurteilt. Nun hebt der Bundesgerichtshof das Urteil auf.

Das Feuerlegen verursachte einen Schaden von weit über 40.000 Euro. Da der 20-Jährige zudem eine Gefahr für die Allgemeinheit ist, kam in die geschlossene Psychiatrie. Der Zentralafrikaner gab zuvor an, „Löwen zu essen“ und mit der „Straßenbahn nach China“ reisen zu wollen. Für die Ärzte genug Indiz, um bei ihm Schizophrenie zu diagnostizieren und ihn schuldunfähig zu sprechen.

Seine Brandstiftungen begründete der Angeklagte damit, verfolgt zu werden. Er habe dann getrunken und den Kopf verloren. Der Bundesgerichtshof konnte angesichts dieser Darstellung nur den Kopf schütteln und intervenierte. Die Schizophrenie-Diagnose reicht den Vorsitzenden Richtern nicht aus, weil von Ousmane G. bisher keinerlei Vorerkrankungen bekannt sind.

Seit Mittwoch wird vor dem Landgericht neu verhandelt. Nun bleibt abzuwarten, unter welchem Täterprofil man den Afrikaner einordnet. Oftmals werden psychische Erkranken vorgeschoben, um sich das Gefängnis zu ersparen. Doch genau dorthin gehört der heimtückische Brandstifter. Er soll sich für seine Taten verantworten. Danach muss er umgehend abgeschoben werden.

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