Boris Reitschuster: § 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes schreibt fest, welche Krankheiten als so hoch ansteckend gelten. Zu diesen insgesamt 22 besonders ansteckenden Krankheiten gehören auch Masern, Windpocken, Cholera, Pest und Diphtherie. Bis vor kurzem war Covid-19 hier als 23. Krankheit aufgeführt.
Nun wurde Corona aus der Liste gestrichen. Quasi in einer gesetzgeberischen Nacht- und Nebelaktion. Denn die Änderung wurde versteckt in einer anderen Änderung – weswegen ich sie in der Überschrift auch ironisch als „Gesetzes-Virus“ bezeichne – weil die Information quasi in eine fremde Zelle, also ein fremdes Gesetzespapier eingebettet ist. Man findet sie nämlich – das ist kein Witz – im unteren Teil des Gesetzesbeschlusses aus Drucksache 480/22 mit folgendem Titel: „Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“.
Warum die Streichung derart versteckt wird?
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Nichts Neues im Tollhaus Deutschland. Doch diese Methode hat System und wurde bereits unter Merkel eingeführt und intensiv genutzt. So kann man vor der Öffentlichkeit verschweigen, welche Gesetze man erlassen hat, die die Nation weiter drangsalieren oder stigmatisieren. In diesem speziellen Fall wird damit der Öffentlichkeit verschwiegen, das Corona beendet ist und es nur eine Lüge war. Doch der naive Michel schluckt auch diese Kröte und vertraut weiter der Politik.
Nachzulesen auch hier: https://philosophia-perennis.com/2022/11/14/klammheimlich-bundestag-streicht-covid-19-aus-liste-besonders-ansteckender-krankheiten/
Das kommt sicherlich heute Abend in der Tagesschau und in Heute …