Rechtsanwalt André Miegel zu Polizeigewalt bei Coronaprotesten

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Bei weitestgehend friedlichen Demonstrationen gegen die Coronapolitik kam es am Wochenende in Berlin zu mehreren, teils rabiaten Handgreiflichkeiten gegen Demonstranten durch Einsatzkräfte der Polizei. Die Übergriffe sind vielfach dokumentiert. Besondere Aufmerksamkeit erhielt etwa ein Fall, in dem eine Dame zu Boden geworfen wurde, nachdem sie versucht hatte, an einem Polizeibeamten vorbeizugehen. Rechtsanwalt André Miegel meint:

„Das, was wir dort in dem Video gesehen haben, war für mich zumindest schon sehr erschreckend. (…) Wir hatten da eine ältere Dame, die wollte an dem Polizeibeamten vorbeigehen – keine, wie ich fand, extrem angespannte Situation, die gerechtfertigt hätte, dass der Polizeibeamte die Dame dermaßen hart zu Boden reißt.“

Der Umstand, dass die Demonstration im Vorfeld nicht genehmigt worden war, dürfe bei der Bewertung solcher Vorfälle laut Miegel „auf gar keinen Fall“ eine Rolle spielen, denn bei der Versammlungsfreiheit gehe es um ein Grundrecht. Auch unangemeldete, spontane Zusammentreffen unter freiem Himmel dürften demnach grundsätzlich stattfinden, solange sie friedlich und waffenlos abgehalten werden. Dass es bereits wiederholt zu vergleichbaren Situationen kam, erklärt sich Miegel so:

„Es fehlt ein objektives, kritisches und auch von der Handlungsmöglichkeit her sehr konsequentes Organ, das derartiges Vorgehen überprüft. Ich glaube tatsächlich, dass es da an Maßnahmen oder an Konsequenzen für die entsprechenden ‚Einzefalltäter‘ [fehlt], so dass immer wieder solche Situationen eintreten.“

Auch sei es sinnvoll, „wenn es noch mal ein weiteres wachendes Auge über das inländische rechtsstaatliche Vorgehen gibt“. Der Rechtsanwalt bezog sich dabei auf den öffentlichen Aufruf an mögliche Zeugen durch den UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer. Es brauche ein „völlig unabhängiges“ Organ zur Analyse und Bewertung solcher Vorfälle, so Miegel weiter.

Den von einigen Beobachtern wiederholt zum Ausdruck gebrachten Vorwurf, die Polizei gehe mit thematisch verschiedenen Demonstrationen unterschiedlich um, wollte der Rechtsanwalt so nicht kommentieren. Wenn dies jedoch zuträfe, sei dies allerdings „skandalös“ und „absolut falsch“. Hier dürften mit Blick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit keine Unterschiede gemacht werden, so Miegel.

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