„Flüchtling“ hat Haftempfindlichkeit: Strafmaß für schweren Kindesmissbrauch nur 2 Jahre und 4 Monate

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Ein afghanischer „Flüchtling“ wird wegen schweren Kindesmissbrauch mit einer Haftstrafe von 2 Jahren und 4 Monaten geahndet, so urteilte das Landgericht Kiel am Donnerstag, in der Begründung heißt es u.a.: Der Täter weist eine hohe Haftempfindlichkeit auf, zudem kann er kein Deutsch und wurde in der U-Haft bereits angegriffen, zudem hat das Opfer, ein vierjähriger Junge aus dem Irak, den Missbrauch gut verkraftet. Naja, das Strafmaß in Deutschland gleicht ja eher einem Wellnessurlaub, in seinem Heimatland, gemäß der so hoch geschätzten Kultur und Scharia, wäre der Täter nicht so glimpflich davongekommen.

Ob der Täter nach Verbüßung der Strafe abgeschoben wird? Die Bundesregierung hat doch verkündet, dass jemand, der eine schwere Straftat verübt, seinen Asylgrund verwirkt und abgeschoben wird.

[…] Es war ein ganz besonders abscheuliches Verbrechen, das sich Ende März in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein) abspielte. Dort hatte Jama B. (22) einen vierjährigen Jungen aus dem Irak aufgefordert, ihm in eine Toilettenkabine zu folgen. In dem abgeschlossenen Raum führte er sein Glied in den Mund des Kindes und ejakulierte dann außerhalb. […] Weiter auf BamS

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