Riesenwirbel um ein Schild in der bayerischen Gemeinde Selb. Ein Ladenbesitzer hat ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draussen bleiben“ ins Schaufenster seines Geschäfts gestellt, neben der Aufschrift ist ein Hund abgebildet. Jetzt ermitteln laut der Zeitung „Frankenpost“ Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Ob das Schild tatsächlich strafrechtlich als volksverhetzend oder beleidigend einzustufen ist, sei aber noch nicht sicher, sagte der Sprecher des Polizeipräsidiums Oberfranken dem BR. Denn jeder Bürger und Geschäftsmann habe ein „Hausrecht“, das ihn dazu berechtigt, selbst zu entscheiden, wen er in sein Haus oder Geschäft lässt und wen nicht. Sollte die Staatsanwaltschaft letztlich entscheiden, dass keine Beleidigung oder Volksverhetzung vorliegt, wolle man dennoch unbedingt das Gespräch mit dem Ladenbesitzer suchen und „an seine Vernunft appellieren“.
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