Zwei libysche Einbrecher suchen nach Freilassung, die gleiche Wohnung zum dritten mal heim

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Ort: Leipzig (Grünau-Nord), Andromedaweg – Zeit: 14.07.2020, gegen 05:50 Uhr bis 23:15 Uhr

Am frühen Dienstagmorgen meldete ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses, dass zwei fremde Männer sich an einer Nachbarstür zu schaffen machen. Als die Polizeistreife eintraf, hatten die Unbekannten das Objekt bereits verlassen und konnten zunächst nicht mehr festgestellt werden. Die Beamten stellten eine Plastikkarte, mit der augenscheinlich erfolglos versucht wurde die Wohnungstür zu öffnen, sicher.

Etwa drei Stunden später meldete der Hinweisgeber erneut, dass die zwei Männer zurück seien. Dieses Mal sei den Beiden der Einbruch auch gelungen. Vor Ort bestätigte sich der Verdacht. Aus der Wohnung drangen Stimmen und die Wohnungstür war beschädigt. Beim Versuch diese zu öffnen, wurde die Tür plötzlich von innen blockiert. Erst als die Feuerwehr zur Unterstützung bei der Türöffnung eintraf, erkannten die zwei mutmaßlichen Einbrecher ihre ausweglose Situation und öffneten die Eingangstür. Da die Identität der beiden Männer zunächst nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, erfolgten die weiteren Maßnahmen (u.a. die erkennungsdienstliche Behandlung) unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers auf einem Polizeirevier. Die betroffene Wohnung wurde versiegelt.

Bei den Tatverdächtigen handelte sich um einen 30- und einen 20-Jährigen (Libyen). Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Leipzig wurde entschieden, dass keine weiteren Gründe für die Aufrechterhaltung der Festnahme vorliegen und beide Männer zu entlassen sind. Die Entlassung aus den polizeilichen Maßnahmen erfolgte am Nachmittag.

Gegen 23:15 Uhr ging erneut ein Anruf des Zeugen aus dem Mehrfamilienhaus ein. Das Siegel an der Tür der Nachbarwohnung sei gebrochen worden und die Tatverdächtigen vom Vormittag haben sich erneut Zutritt zur Wohnung verschafft. Sie seien nun aber bereits wieder auf der Flucht. Die Beiden seien sehr schnell vorgegangen und die Tür sollen sie einfach eingetreten haben. Der gesamte Einbruch erfolgte innerhalb weniger Minuten. Der entstandene Stehlschaden ist noch unbekannt. Der Sachschaden wird auf ca. 300 Euro beziffert. Die Ermittlungen zum wiederholten Wohnungseinbruch dauern an. (mk)

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