Wundert sich noch jemand? Wieder Bewährungsstrafe für „King Abode“

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Seit seiner Ankunft in Deutschland im Jahr 2014 hält Mohamed Youssef T., der sich selbst „King Abode“ nennt, die Justiz auf Trab. Der Libyer startete eine atemberaubende Karriere und verewigte sich gleich mehrfach im Strafregister, eine Abschiebung des Ausreisepflichtigen und Vorbestraften sei derzeit keine Option, schließlich sei der Weg in die Heimat zu gefährlich.

Nun stand Mohamed Youssef T. erneut vor Gericht und lacht sich vermutlich einen Ast ab, wieder einmal wurde eine verhängte Haftstrafe zur Bewährung im „Namen des Volkes“ ausgesetzt und der Verurteilte in die Freiheit entlassen. Dann kann der Libyer seine Laufbahn fortsetzen und auch die Sozialleistungen laufen weiter, und offenbar kann sich Mohamed Youssef T. mit Recht „King“ nennen.

BILD berichtet:

Sachsens berüchtigter Krawall-Flüchtling, der Libyer Mohamed Youssef T. (angeblich 22), muss wieder nicht in den Knast. Das Amtsgericht Bautzen verurteilte den abgelehnten Asylbewerber am Montag nach sechs Verhandlungstagen zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.

Die Anklage: Sachbeschädigung und Beleidigung in zwei Fällen, Hausfriedensbruch in fünf Fällen, vorsätzliche Körperverletzung, gemeinschaftliche gefährliche
Körperverletzung sowie versuchte gefährliche Körperverletzung in
Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Jugendrichterin Jana Ritschel (47) lies den Krawall-Flüchtling auf freiem Fuß, setzte die Haftstrafe zur Bewährung aus. Warum, wollte Amtsgerichtsdirektor Markus Kadenbach (52) „auf Rücksicht auf das Alters des Angeklagten“ nicht verraten.

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