Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern die Leistungen komplett streichen, wenn diese ihre Mitwirkungspflicht verletzen, das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren bestätigt.
Sanktion zu 100 Prozent, keine Mittel mehr zur Erhaltung der Lebensgrundsicherung, so wird ein Faulpelz bestraft, der seine Verpflichtung von fünf Bewerbungen monatlich verweigert und obendrein „das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland“ ablehnt. Vielleicht hat sich der unwillige Hartz-IV-Bezieher auch nur zu ungeschickt angestellt?
[…] Immer weniger Hartz-IV-Empfänger Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wurden zuletzt mit Sanktionen belegt. Doch wer bestraft wird, muss künftig mit extremen Konsequenzen rechnen: Jobcenter dürfen Hartz-IV-Beziehern die Leistungen komplett streichen, wenn diese ihre Mitwirkungspflicht verletzen. Genau das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren bestätigt, wie jetzt bekannt wurde.
Der „unanfechtbare Beschluss“ (Az.: L 7 AS 987/19) der Essener Richter bedeutet das vorläufige Ende eines kuriosen Verfahrens: Ein Jobcenter hatte einem Kunden auferlegt, sich jeden Monat nachweislich auf fünf Arbeitsstellen zu bewerben. Der Mann kam dieser Verpflichtung nicht nach. Seine Begründung: Grundsätzlich sei er der Auffassung, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen, da er „das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland“ ablehne. […] Weiterlesen auf Focus Online
Mitwirkungspflicht, das betrifft insbesondere Hartz-IV-Bezieher, bei Asylbewerbern scheint die Sachlage etwas anders zu liegen, falsche Angaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit werden auch weiterhin nicht unter Strafe gestellt und führen nicht zu Konsequenzen, Transferleistungen werden mit behaupteten Namen, Herkunft und Altern problemlos gewährleistet. Bleibt die Frage: Droht Asylbewerbern Sanktionen, wenn verpflichtende Deutschkurse nicht besucht oder verweigert werden?