Am 22.1.2019 verabschiedete die Parlamentarische Versammlung des Europarats (u.a. gegen die Stimme der Türkei) eine Resolution, welche die Unvereinbarkeit der allgemeinen Menschenrechte mit der Scharia feststellt und deren Abschaffung in den Mitgliedstaaten fordert. Die Parlamentarische Versammlung zeigt sich „hochbesorgt“ über die Tatsache, „daß die Scharia, inklusive der Bestimmungen, die der Europäischen Menschenrechtserklärung klar widersprechenden, in mehreren Mitgliedländern des Europarats offiziell oder inoffiziell angewendet werden, entweder im ganzen Land oder in Teilen des Landes.“ Die Scharia widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention in wesentlichen Punkten wie Meinungs-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, der Gleichheit von Mann und Frau, der freie Ehepartnerwahl, dem Schutz des Eigentums, dem Verbot der Todesstrafe und widerspreche dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Außerdem wird die Unmöglichkeit der Integration eines Scharia-basierten Islam betont. Die Allgemeinen Menschenrechte seien nicht vereinbar mit der Kairoer Erklärung für Menschenrechte von 1990, die von muslimischen Staaten, darunter den mehrheitlich muslimischen Mitgliedern des Europarats wie Albanien, Aserbaidschan und die Türkei unterstützt wird. (Die Kairoer Menschenrechtserklärung lässt den Islam und die Scharia als einzige Quelle und Richtmaß der Menschenrechte gelten.)
Auch die Tätigkeit von Schariagerichten in Teilen des Zivilrechts (Ehe- und Erbrecht), die u.a. im Vereinigen Königreich und Teilen Griechenlands hingenommen wird, ohne formales Teil des Rechtssystems zu sein, wird kritisiert, zumal Frauen darin nicht die gleichen Rechte zugesprochen würden.
Diese Resolution ist zu begrüßen, und es bleibt zu hoffen, daß auch die europäischen Gerichte und die Länderparlamente endlich den Mut aufbringen, auf die fundamentale Herausforderung zu reagieren, die der Islam als politisch-rechtliches System für die europäische Freiheit darstellt. Dazu bedarf es u.a. der Verteidigung des deutschen und europäischen Rechtssystems – dieses muß mitnichten ’ständig neu ausgehandelt werden‘; desweiteren einer effektiven Grenzsicherung – denn mit Menschen wandern auch Dogmen und Denkweisen ein; schließlich auch der Wertschätzung der eigenen Kultur – denn nur wenn diese genug Strahlkraft hat, wird sie sich gegen andere Wertesysteme behaupten können.
Diese Resolution war überfällig – auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof müssen sich dieser Rechtsposition verbindlich anschließen.
Quelle: https://www.zukunft-ch.ch/europarat-scharia-widerspricht-m…/