Dieses Urteil ist ein himmelschreiender Skandal: Der afghanische Flüchtling Seyed M. (18), der im Mai 2018 den Flüchtlingshelfer José M. ermordet hat, ist am Montag vom Landgericht Münster freigesprochen worden. Der zuständige Richter erkannte auf Notwehr. Sechsmal in den Oberkörper stechen ist natürlich Notwehr, beim deutschen Täter würde das Urteil lebenslang lauten.
Erstaunlich, während „die hier schon länger leben“ bereits bei Pfefferspray eine plausible Erklärung abgeben müssen, scheint das Mitführen eines Messers das Gericht nicht sonderlich zu interessieren, offenbar als Gegenstand der Verteidigung geduldet.
Bild.de vom 20.1.2019:
Er stach im Streit seinen Widersacher José M. (20) mit einem Küchenmesser tot, doch der afghanische Flüchtling Seyed M. (18) darf den Gerichtssaal als freier Mann verlassen: Das Landgericht Münster erkannte am Montag auf Notwehr.
José M. engagierte sich in Ochtrup (Münsterland) als Flüchtlingshelfer in seinem Heimatdorf. . Er erfuhr, dass Seyed M. wiederholt einer seiner Freundinnen nachstellte, offenbar nicht akzeptieren wollte, dass das Mädchen nichts von ihm will.
Am 20. Mai 2018 schrieb José dem Afghanen kurz nach Mitternacht, dass er in den Stadtpark kommen sollte. Fest steht: José schlug Seyed gleich mit der Faust ins Gesicht, der zerschlug daraufhin seine Bierflasche auf dem Kopf des Angreifers. Bei einer anschließenden Rangelei zückte Seyed im Schwitzkasten sein mitgebrachtes Keramik-Küchenmesser (14-Zentimeter-Klinge) und stach damit sechsmal kurz hintereinander auf den Oberkörper seines Kontrahenten. Ein Notarzt konnte später nur noch seinen Tod feststellen. Ein Stich hatte das Herz getroffen.
In ihrem Plädoyer sagte Staatsanwältin Nicole Karweger: „Drei glaubwürdige Zeuginnen hatten gar keinen Schwitzkasten gesehen. Es hat ihn nicht gegeben. Sechs Stiche sind zur Abwehr nicht erforderlich. Der Angeklagte wollte José unter dem Deckmantel der Notwehr einen Denkzettel verpassen. Warum sonst sollte er zu der Auseinandersetzung mit jemandem gehen, von dem er weiß, dass er ihn schlägt und ein Küchenmesser dazu einstecken?“
Der Richter: „Der Angeklagte war körperlich unterlegen, zwischen beiden lagen sechs Kampfklassen im Boxen. Das Notwehrrecht war nicht eingeschränkt – deshalb ist sein Verhalten durch Notwehr gerechtfertigt und er war freizusprechen. Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist.“
Die Eltern von José M. wollen gegen das Urteil vorgehen.