Meuthen: Jens Spahn will Verstorbene ohne Einwilligung ausschlachten!

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Liebe Leser, meine heutige Kolumne wird unter Ihnen zu deutlich kontroverseren Debatten führen, als dies üblicherweise der Fall ist, dessen bin ich mir sicher.

Es geht mir nämlich heute um ein hochsensibles Thema, bei dem die Meinungen üblicherweise weit auseinander gehen, nämlich das Thema Organspende.

Seien Sie alle versichert: Mir ist vollkommen bewusst, dass es fürchterliche Dramen gibt in Familien, bei denen ein geliebtes Mitglied händeringend auf ein Spenderorgan wartet, aber keines in Aussicht ist.

Eine Situation, die man wahrlich niemandem wünschen kann. Zum Glück gibt es Menschen, die bereit sind, nach ihrem Tod derartige Situationen zu lindern, indem sie ihre Organe zur Spende freigeben und damit das Leben anderer Menschen wieder lebenswert machen, nicht selten sogar retten.

All diese Menschen haben meine höchste Anerkennung für ihre Entscheidung.

Wohlgemerkt: Für ihre FREIWILLIGE Entscheidung.

Aus Sicht der auf ein Spenderorgan Wartenden sind es leider zu wenige, die sich zu diesem einerseits hochpersönlichen, andererseits aber auch die Hinterbliebenen unter Umständen enorm belastenden Schritt durchringen können.

Mit diesem fraglos vorhandenen Mangel an Spendern sehen manche Politiker nun ein Dilemma: Sollte man deshalb eine Art Verpflichtung zur Organspende einführen, oder soll man es bei der strikten Freiwilligkeit belassen?

Um es ganz klar zu sagen: Dieser Entschluss greift derart in das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und ihrer Angehörigen ein, dass es zwingend einer bewussten, freiwilligen Entscheidung hierzu bedarf.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will hieran nun rütteln. Für den Herbst ist ein Gesetzentwurf seines Ministeriums in Vorbereitung, bei dem Spahn darüber nachdenkt, die momentan geltende Regelung der freiwilligen Entscheidung in eine sogenannte Widerspruchslösung umzuwandeln.

Das heißt im Klartext: Während jeder Spender heute noch explizit seine Einwilligung geben muss, ob, und wenn ja, welche Organe er zu spenden bereit ist, würde eine Widerspruchslösung die Verhältnisse in ihr Gegenteil verkehren. Wer dann (z. B. auch aus Unkenntnis oder Verdrängung) nicht ausdrücklich Widerspruch einlegt, hätte damit aus Sicht des Staates seine Einwilligung automatisch gegeben, ohne dass er irgendeine Äußerung getätigt hätte.

Das beträfe dann also jeden von uns nach dem eigenen Tod: Sie, mich, uns alle.

In einem Beitrag in der FAZ hat der Journalist Rainer Hank diese Überlegungen wie folgt auf den Punkt kommentiert:

„Es läuft auf eine erschlichene Lizenz zur Zwangsausschlachtung hinaus. […] Der Bürger wird dann nicht mehr als freies Subjekt behandelt, sondern als Objekt zur Steigerung des Spendenaufkommens – gerade so, als seien seine Organe zum Tausch freies Eigentum der Gemeinschaft.“

Genau so ist das. Eine solch regelhafte Ausschlachtung des Menschen, wenn dieser dem nicht ausdrücklich widerspricht (wie Jens Spahn dies offenbar beabsichtigt), wäre ein fundamentaler Übergriff auf das freie Individuum und sein Selbstbestimmungsrecht über seinen (!) Körper.

Ich betone: SEINEN Körper. Der Mensch ist eben NICHT Eigentum des Staates – er ist es im Leben nicht, und er wird es auch nicht im Tod!

Wer so etwas fordert, verlässt den minimalen Grundkonsens der freien Gesellschaft und gehört aus politischen Funktionen entfernt. Sollte Herr Spahn diese Überlegungen tatsächlich als Gesetzentwurf vorlegen, dann wird er als Gesundheitsminister untragbar und muss zurücktreten.

Zeit, das Recht des Menschen am eigenen Körper zu respektieren. Zeit, die immer weiter gehenden Anmaßungen des Staates gegenüber dem einzelnen Bürger zu unterbinden. Zeit für die AfD.

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