Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Mitgliedsstaaten untersagt, Strafhaft gegen illegale Einwanderer zu verhängen, nur weil sie illegal eingereist sind. Vielmehr verlange die EU-Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG), dass illegalen Einwanderern bis zu einem Monat Zeit gewährt werden müsse, freiwillig auszureisen.