Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein. In einem der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstag) vorliegenden Rechtsgutachten verweist Papier auf das „tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts“, wonach ein Asylbewerber sich das Zielland für seinen Schutz in der EU nicht selbst aussuchen und einen Aufenthalt in seinem „Wunschland“ erwirken könne. „Eine solche Lage würde aber jedenfalls faktisch vielfach eintreten, wenn Asylbewerber unter Berufung auf ein Asylgesuch in jedem Mitgliedstaat nach eigner Wahl und Prioritätensetzung eine Antragsprüfung und damit eine Einreise und ein (vorläufiges) Aufenthaltsrecht durchsetzen könnten“, schreibt Papier in seinem 14-seitigen Gutachten für die FDP-Bundestagsfraktion.
Einreiseverweigerungen seien zwar kein Mittel zur angemessenen und dauerhaften Lösung der Migrationsfrage. Deshalb sei ein neues einheitliches EU-Recht nötig. „Das kann aber noch kein Rechtfertigungsgrund dafür sein, das derzeit noch geltende Recht dauerhaft unbeachtet zu lassen.“ Eine solche Grundhaltung führe „zu einer Erschütterung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Bestand und in die Effektivität des Rechtsstaates“.
Für die FDP ist damit klar, dass „Zurückweisungen an deutschen Grenzen zulässig sind“, wie Fraktionsgeschäftsführer Marco Buschmann der Zeitung ergänzend sagte. Die FDP-Fraktion wolle eine europäische Lösung. Allerdings seien die Ergebnisse des EU-Gipfels „vage und vielseitig interpretierbar“. Zudem würden diese dauern, etwa der Ausbau von Frontex zu einer echten Grenzpolizei. „Daher brauchen wir gerade für die Zeit bis zu einem funktionierenden europäischen Asylsystem das deutliche Signal, dass Deutschland illegaler Migration einen Riegel vorschiebt“, erklärte Buschmann. Der Rechtsstaat müsse „auch in diesem Übergangszeitraum durchgesetzt werden“.