Steile Karriere eines syrischen „Flüchtlings“: 400 Straftaten in zwei Jahren

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Eine steile Karriere zum Intensivtäter legte Hatim S. hin, ein syrischer „Schutzsuchender“ und Multi-Talent, der 400 Straftaten in zwei Jahren in Deutschland beging, somit ein weiteres Goldstück, der die Sorgen der ängstlichen Bürger bestätigt. Dank Vollversorgung ist niemand gezwungen, in Deutschland kriminell zu werden, aber offenbar befinden sich unten den „Flüchtlingen“ ein nicht geringer Teil Krimineller oder sozialer Versager, die eher die Flucht wagen, da sie in ihrer Heimat wenig zu verlieren haben.

Ja, es ist wirklich anstrengend, auch für Hatim S., in einem sicheren Staat wie Deutschland gut versorgt zu leben, ohne dass man etwas dafür tun muss. Deshalb ist es selbstverständlich nachvollziehbar, wenn sich das in Gewalt und Zerstörungswut wegen Frustation und hohe Kränkbarkeit entlädt? Wir müssen hier einfach toleranter werden? Oder gehören solche Personen wie Hatim S. rigoros ausgewiesen und außer Landes geschafft, natürlich ohne Recht auf Wiedereinreise und auf jeden Fall mit deutlichen und ohne manipulierten Fingerabdrücken, sonst stehen diese  in Kürze wieder im deutschen Türrahmen?

[…] Hatem H. (21), der sich jetzt vor dem Zwickauer Landgericht verantworten muss, ist Mitglied der „Tunnelgang“ im Bereich um den Postplatz in Plauen. Diesmal wirft ihm die Staatsanwaltschaft nur 13 Straftaten vor, der 21-Jährige soll laut Anklage Leute bedroht, beraubt, körperlich angegriffen und verletzt haben. Peanuts, wenn man bedenkt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft in 400 Fällen gegen den anerkannten Flüchtling ermitteln!

Im Oktober 2015 reiste H. nach Deutschland ein. Seit November 2015 wohnt er in Plauen. Sein bevorzugter Aufenthalts- und Tatort: der „Tunnel“. Hier schikaniert er Leute, raubt, prügelt – immer wieder. Auch als Hatem H. im Oktober 2017 vom Amtsgericht Plauen wegen gefährlicher Körperverletzung zu 8 Monaten auf Bewährung verurteilt wird, macht er weiter.

Seit November sitzt der Syrer nun in U-Haft. Nach einem internen JVA Führungsbericht vom Mai gilt H. als „aggressiv“. Er hat Streit mit Gefangenen, randaliere in seiner Zelle, bedrohe Justizbeamte…

Mit dabei hatte H. meist sein Messer. Unter anderem soll er nach einem Streit einen Passanten in den Bauch gestochen, einem anderen eine abgebrochene Bierflasche über den Kopf geschlagen haben.

Den vorbestraften Gewalttäter drohen bis zu 15 Jahren Haft. Ein Gerichtssprecher: „Ob er nach seiner Strafe abgeschoben wird, muss die Ausländerbehörde entscheiden.“ […] Quelle: Bild.de/25.5.2018

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