„Das Recht der Türken“: Türkei dringt auf Wahlkampfauftritte in Deutschland

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Die ewigen türkischen Provokateure sind weiterhin auch Krawall gebürstet: Der türkische Vizeregierungschef Recep Akdag fordert die Bundesregierung auf, Wahlkampfauftritte türkischer Politiker zu erlauben, das sei das Recht der Türken in Deutschland. Was für ein Recht? Was für einen Sinn sollen Wahlkampfauftritte in Deutschland haben? Erdogans in Deutschland lebende Jünger (wie Özil und Gündogan) sind ihm ohnehin hündisch ergeben, daran wird sich kaum was ändern, und die Wahlkampfreden können auch im Internet verfolgt oder interessierte türkische Wähler können jederzeit in ihre Heimat reisen und dort den geistigen Ergüssen ihrer Politiker lauschen, letztendlich egal, Erdogan gewinnt so oder so.

[…] Die Türkei dringt fünf Wochen vor den geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen auf Wahlkampfauftritte in Deutschland. „In Deutschland leben fast drei Millionen Türken. Es ist das demokratische Recht dieser Menschen, dass sie im Wahlkampf von Politikern aller türkischen Parteien über deren Ziele und Ideen informiert werden“, sagte der stellvertretende türkische Ministerpräsident Recep Akdag der „Welt“.

„Es wäre wichtig, dass die Bundesregierung dieses demokratische Recht nicht verletzt und Wahlkampfauftritte von türkischen Politikern in Deutschland erlaubt.“ Der Politiker erklärte, seine Regierung verstehe nicht, warum Wahlkampfauftritte in Deutschland jahrelang möglich waren „und jetzt plötzlich alles anders sein sollte“. Akdag: „Es die Pflicht türkischer Politiker, in Deutschland aufzutreten und ihre Landsleute über die politischen Ziele der Parteien zu informieren.“

Hintergrund: In der Türkei finden am 24. Juni vorgezogene Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Als Reaktion auf den Streit über Wahlkampfauftritte im Vorfeld des türkischen Verfassungsreferendums sind seit Mitte 2017 Wahlkampfauftritte von Amtsträgern aus Nicht-EU-Staaten drei Monate vor Wahlen oder Abstimmungen in ihrem Land grundsätzlich verboten. (dts/21.5.2018) […]

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