Im Urlaubsland Tunesien droht Folter? Ex-Leibwächter von Osama bin Laden kann nicht abgeschoben werden

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Der Ex-Leibwächter von Osama bin Laden, einer der schlimmsten Terroristen,  kann nicht abgeschoben werden. Der 42-Jährige Sami A. ist tunesischer Staatsbürger, bei einer Rückführung ins Heimatland könnte dem Dschihadist womöglich Folter, Tod, unmenschliche Behandlung drohen und seine Menschenwürde missachtet werden.

Das goldige Kerlchen wird man offenbar nicht mehr los, die staatliche Fürsorge um die körperliche Unversehrtheit eines Gefährders hat Priorität, obwohl dieser die Menschenrechte im Namen des Terrors mit Füssen trat. Nun wird Sami A., dessen Asylantrag abgelehnt wurde, samt seiner Frau und vier Kindern womöglich dauerhaft in Deutschland geduldet und darf weiterhin Sozialleistungen beziehen. Eine Möglichkeit für die Abschiebung ins Urlaubsland Tunesien könnte es vielleicht doch noch geben.

[…] Sami A., der Leibwächter des früheren Al-Qaida-Terrorchefs Osama Bin Laden, darf nicht abgeschoben werden und bezieht regulär Hilfeleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von monatlich 1167,84 Euro.

Aufgrund nicht auszuschließender Repressalien durch das tunesische Regime wurde das BAMF  schließlich verpflichtet, Abschiebungsverbote nach Tunesien gemäß Paragraf 60, Absatz 7 und 8, des Aufenthaltsgesetzes festzustellen. Im Jahr 2014 widerrief das BAMF die Verbote. Und es forderte A. unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise auf. Der Tunesier klagte nun dagegen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und gewann 2016. Das BAMF wollte gegen das Urteil in Berufung gehen, doch das OVG lehnte diese 2017 in letzter Instanz ab und verwies auf geltende rechtliche Bestimmungen.

A. ist somit wegen der bestehenden Abschiebungsverbote nach Tunesien weiterhin in Deutschland zu dulden – möglicherweise dauerhaft. „Die einzige Möglichkeit, A. ins Heimatland zurückzuführen, besteht nach meiner Einschätzung in einer diplomatischen Zusicherung des tunesischen Staates, dass A. bei einer Rückkehr nach Tunesien weder Folter, Tod noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht und seine Menschenwürde geachtet wird“, erklärte NRW-Integrationsminister Stamp am Dienstag in Düsseldorf. […] Weiterlesen auf Die Welt.de

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