Innerhalb von nur zehn Stunden verletzte ein Mann am Montag einen Bundespolizisten sowie später einen Reisenden. Beide erlitten durch die Angriffe Nasenbeinfrakturen. Der Mann soll heute einem Richter vorgeführt werden.
Gegen 9 Uhr kontrollierte eine Zugbegleiterin des ICE 1008 einen Mann auf der Strecke von München nach Berlin nach seinem Fahrausweis. Der Eritreer hatte kein gültiges Ticket und verweigerte die Angabe seiner Personalien. Als ein hinzugezogener Bundespolizist, der sich gerade auf dem Weg zum Dienst befand, den 26-Jährigen kontrollieren wollte, ergriff dieser die Flucht. Der Beamte stoppte den Mann und nahm ihn schließlich fest, nachdem dieser ihm mehrfach mit seinen Fäusten und einer Tasse aus dem Speisewagen ins Gesicht schlug. Als weitere alarmierte Bundespolizisten den 26-Jährigen am Bahnhof Berlin Südkreuz zur Dienststelle bringen wollten, leistete er erneut Widerstand. Die Beamten leiteten Ermittlungsverfahren wegen Erschleichens von Leistungen, Gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den bereits polizeibekannten Eritreer ein.
Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der 26-Jährige seinen Weg zunächst fortsetzen. Der durch die Angriffe verletzte Bundespolizist musste seinen Dienst abbrechen und sich zur ärztlichen Behandlung in ein Krankenhaus begeben. Er erlitt eine Nasenbeinfraktur.
Knapp zehn Stunden später geriet der 26-Jährige erneut ins Visier der Bundespolizei, als er am Berliner Ostbahnhof auf einen Reisenden einprügelte. Die Beamten nahmen den Angreifer erneut fest. Der 26-Jährige sprach den 45-Jährigen zuvor nach Betäubungsmitteln an und griff ihn kurz darauf vollkommen unvermittelt mit Faustschlägen sowie Fußtritten an. Rettungskräfte brachten den verletzten 45-Jährigen ebenfalls mit dem Verdacht einer Nasenbeinfraktur zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.
Die Bundespolizei leitete ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung gegen den 26-Jährigen ein. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen soll er am heutigen Tage einem Richter vorgeführt werden.