Das hat man nicht zu hoffen gewagt, dass solche deutlichen Worte von Richtern zur Abschiebepraxis über deren Lippen kommen. Es hat lange gedauert, bis die Justiz aufwacht und scharf den Asyl-Irrsinn kritisiert, obendrein eine Schelte an die Medien austeilt, welche sich im Taumel der angeblichen Nächstenliebe ergötzen und in rührseligen, tränenreichen Berichten von drohenden Abschiebungen berichten, umso Stimmung gegen die rechtsstaatliche Entscheidung zu erzeugen. Und wie der Fall der Nepalesin Bivsi aus Duisburg zeigt, konnte sich die mediale Empörung über die Abschiebung erfolgreich entfalten, man knickte unter dem Druck ein und das Mädchen nebst seiner betrügerischen Eltern konnten nach Deutschland zurück.
Auch gegen die Kirchen wird ausgeteilt, die das Kirchenasyl anbieten und so gezielt die Fristen ins Leere laufen zu lassen, ebenso werden Organisationen kritisiert, die mit staatlichen Psychiatrien werben, um die Abschiebung zu verhindern. Ob Kirchen oder Wohlfahrtskonzerne, sie alle pflegen das „Flüchtlings“-Narrativ bis heute, profitieren sie finanziell immer noch recht gut.
Millionen Versorgungssuchende machten sich auf den Weg nach Deutschland, die ganz überwiegend keine Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention waren/sind, sondern Wirtschaftsmigranten, missbrauchten den Flüchtlingsstatus und das Asylrecht, missachteten internationale und nationale Gesetze, und das mit Hilfe von Kriminellen und NGOs, und setzten/setzen ihre illegale Einwanderung unter den Augen der deutschen Verantwortlichen durch.
[…] Mit scharfer Kritik am Fall der Nepalesin Bivsi aus Duisburg hat die Spitze des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts die deutsche Abschiebepraxis kritisiert. „Es dreht sich ein riesiges rechtsstaatliches Rad und die Urteile laufen dennoch ins Leere“, sagte Gerichts-Vizepräsidentin Gabriele Verstegen am Freitag. „Der Staat muss rechtsstaatliche Entscheidungen vollziehen, ansonsten kann er sich das Geld sparen“, ergänzte Gerichtspräsident Andreas Heusch. Dass auch die Eltern des Mädchens Bivsi wieder hätten einreisen dürfen, sei „ein Schlag ins Gesicht aller Ausländer, die sich rechtskonform verhalten“.
Bivsis Eltern hätten „getrickst, betrogen und getäuscht, den Staat jahrelang vorgeführt“, sagte Heusch. Das Bleiberecht könne nicht davon abhängen, „wie mediengerecht das Anliegen präsentiert“ werde.
Es werde faktisch niemand in den Iran und den Irak abgeschoben, obwohl es im Irak durch das Zurückdrängen des IS durchaus sichere Regionen wie den Nordirak gebe, kritisierten die Richter weiter. Die nordafrikanischen Staaten nähmen ebenfalls kaum eigene Staatsbürger aus Deutschland zurück. „Spanien macht das deutlich besser und hat entsprechende Rückführungsabkommen geschlossen“, hieß es. […] Weiterlesen