Bund stellt rund 94 Milliarden Euro für „Flüchtlinge“ bereit

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Während Bildung, Infrastruktur, notwendige Sanierungen in Schulen oder ähnliches hinten anstehen müssen, werden Steuergelder in Merkels Willkommensprojekt gepumpt, plötzlich, sozusagen über Nacht, schwimmt der Staat im Geld und gibt es mit vollen Händen aus : „Zur Versorgung der Flüchtlinge wird der Bund bis 2020 insgesamt rund 93,6 Milliarden Euro bereitstellen. Allein für Sozialleistungen bei anerkannten Asylbewerbern, vor allem Hartz-IV-Zahlungen und Mietzuschüsse, veranschlagten die Beamten von Finanzminister Wolfgang Schäuble in diesem Zeitraum 25,7 Milliarden Euro. Für Sprachkurse sind 5,7 Milliarden Euro berechnet, für Eingliederungshilfen ins Berufsleben 4,6 Milliarden. Die jährlichen Kosten steigen demnach von rund 16,1 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 20,4 Milliarden in 2020“. Quelle: Focus Online

Die Rede ist nur von Bundeszuschüssen, gewisse Leistungen müssen von Ländern selber erbracht werden. Die Zahlen im Artikel sind insgesamt relativ nutzlos, weil sie so, wie sie präsentiert werden, keine Aussagekraft haben, und wenn man die Art und Weise kennt, wie Wahrheiten und bittere Pillen häppchenweise der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden/werden, kann man von einem noch bevorstehenden finanziellem Gau ausgehen.

Aber was vor allem viele Bürger bewegt: Warum wurde in all den Jahren nichts für die unteren Schichten der hiesigen Gesellschaft gemacht? Warum wurden um minimalste Hartz IV Erhöhungen monatelang gefeilscht? Sind Deutschstämmige aus irgendwelchen Gründen mit einem „Brandmal“ behaftet, dass für deren Verbesserung ihrer Lebensumstände sich jegliche Ausgaben verbieten?

Zunehmend gerät in Vergessenheit, dass Sinn und Zweck des Asylrechts allein darin besteht, tatsächlich „politisch“ Verfolgten „temporären“ Schutz zu gewähren. Die ständig steigenden Kosten deuten indes daraufhin, dass sich die Handhabung des Asylrechts immer weiter von seiner im Grundgesetz vorgesehenen Zwecksetzung entfernt. Das Asylrecht ist jedoch kein Ersatz für ein Einwanderungsrecht und kann auch auf Dauer nicht als solches missbraucht werden.

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