Gegen das Burkini-Verbot in Salzburger Freibädern fordert eine Frau Schadenersatz wegen persönliche Beeinträchtigung und will die Stadt Salzburg verklagen. Schadenersatz wegen Diskriminierung zu fordern, scheint mittlerweile ein lohnendes Geschäftsmodell zu sein? Allem Anschein nach sind unter Muslimen manche der Ansicht, dass ihre Religion und ihre Kultur die erste Geige in der Welt zu spielen hat, egal wo sie sich aufhalten?
[…] Mit 1. Juni 2017 hat die Stadt Salzburg ein Burkini- Verbot in den Freibädern durchgesetzt, in den allermeisten Fällen wird es auch problemlos eingehalten. Eine Ausnahme für den Ganzkörperbadeanzug, der vor allem von muslimischen Frauen aus religiösen Gründen beim Baden getragen wird, gibt es nur für Pflichtschwimmkurse an Schulen.
Eine Frau will mithilfe eines Antidiskriminierungsverbandes nun Schadenersatz, weil sie auf das bestehende Verbot aufmerksam gemacht wurde. Der „Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern“ ortet eine Diskriminierung im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes und fordert von der Stadt für Frau A. 1500 Euro Schadenersatz wegen der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung samt Rückerstattung der noch bestehenden Eintrittskarten im Wert von 38,69 Euro. […] Weiter auf Kronen Zeitung
Es gibt Regeln in jeder Form, so müssen sich auch Badegäste der Hausordnung in Schwimmbädern anpassen, kein Taucheranzug, T-Shirts, überlange Badehosen, Bermudas etc., wer das nicht akzeptiert, wird aus dem Schwimmbecken verwiesen. Allein das zeigt doch, wie absurd die Burkini-Debatte ist.