Von Anfang 2016 bis Mitte 2017 kosteten Taxitransporte für Asylbewerber von Erstaufnahmeeinrichtungen zu Behörden und Ärzten oder Krankenhäusern den Freistaat rund 1,2 Millionen Euro. Das ist das Ergebnis einer Kleinen Anfrage der AfD-Abgeordneten Silke Grimm (Drs. 6.10211). Die Staatsregierung erließ im Mai letzten Jahres eine Handlungsanweisung, die Betreiber von Einrichtungen und Taxibetriebe für die Vermeidung von hohen Kosten sensibilisieren soll. Ein Zwang zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln findet sich in der Arbeitsanleitung nicht.
Silke Grimm, verkehrspolitische Sprecherin, erklärt
„Trotz der Anweisung der Staatsregierung vom Mai 2016 fielen im Dezember des letzten Jahres über 47.000 Euro an Taxikosten an. Im Mai und Juni dieses Jahres sind es insgesamt immer noch über 12.000 Euro – die beiden Monate sind allerdings noch nicht vollständig abgerechnet. Eine höhere Summe ist also absehbar.
Den Bürgern des Freistaates, die für ihren Arbeitsweg, für die Fahrten zu Freizeitaktivitäten oder kulturellen Veranstaltungen auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen sind, weil sie sich weder ein Auto noch ein Taxi leisten können, müssen sich ob der Verschwendung arg verschaukelt vorkommen. Während Asylbewerber bequem und gemütlich und sicher vor Wind und Wetter zum nächsten Amt gegondelt werden, haben die Steuerzahler vielfach mit dem Unbill der ‚Öffentlichen‘ zu kämpfen: Verspätungen, Umleitungen, unsaubere Bahnen und Busse, Pöbeleien durch Alkoholisierte oder ‚Traumatisierte‘.
Asylbewerbern ist es ohne Zweifel zuzumuten, sich ebenfalls in Bus und Bahn zu setzen, um ihre Wege zu erledigen. Taxifahrten müssen schnellstens gestoppt werden und dürfen nur noch bei unabweisbaren Fällen herangezogen werden.“ Quelle: AfD Sachsen