Obdachlosen in Berlin angezündet – Tat ist kein Mordversuch

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Die fünf jungen Männer versuchen gar nicht erst, ihre Freude zu verbergen. An ihren Verteidigern vorbei suchen sie die Augen der anderen Angeklagten. Kreuzen sich ihre Blicke dann endlich, können sie nicht anders als zu grinsen, so steht es  in „Der Welt“ geschrieben.

Als sechs Wirtschaftsflüchtlinge am ersten Weihnachtstag letzten Jahres in Berlin einen reglosen Obdachlosen anzünden wollten war der Aufschrei groß, lange wurde die Nationalität geheim gehalten und seit heute ist es in der Kriminalitätshochburg in Berlin auch kein Mordmerkmal mehr, wenn man Feuer vor den Gesichtern von wehrlosen Leuten macht. Wer mal etwas darüber gelernt hat, der weiß, dass die meisten Opfer von Verbrennungen, am Einatmen der freigesetzten Gase oder der Flammen werden. Ja, Flammen kann man auch einatmen. In Berlin ist das offensichtlich nicht so oder ganz normal. 92 Morde in Berlin in 2016 sind ja auch normal, genau wie die totale Selbstaufgabe der  Polizei.

Wären diese fünf Täter auch freigesprochen worden, wenn sie Deutsche wären, die in ein leerstehendes Gebäude, welches für Wirtschaftsflüchtlinge hergerichtet worden wäre, angezündet hätten? Vor nicht allzu langer Zeit sind zwei Männer zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden, weil sie einen Molotowcocktail in ein bewohntes Wirtschaftsflüchtlingshaus geworfen hatten – im Vollrausch. Da gab es natürlich keine Gnade, beide sitzen ohne Bewährung seitdem ein – gut, sie haben einen deutschen Pass, das ist wohl das Problem.

Versuchen illegale Deserteure einen Obdachlosen anzuzünden, ist das aber kein Mordversuch? Genau wie der Staatsanwalt bin auch ich auf die Urteilsbegründung gespannt, denn am kommenden Dienstag wird es dann so weit sein, dann wird nicht nur die Verteidigung Stellung beziehen, sondern auch Richterin Regina Alex begründen, warum diese Tat kein Mordversuch mehr ist.

In Hamburg wird eine 13jährige von einem Iraker vergewaltigt und es ist kein Kindesmissbrauch, in Berlin wird ein schutzloser Mensch fast angezündet und das ist kein Mordversuch? Gut, bei einem Justizminister, der lieber bei Facebook surft oder sich mit prominenter Gesellschaft ablichten lässt, muss man sich nicht wundern. Was muss eigentlich passieren, das mal ein deutsches Gericht bei ausländischen Intensivtätern  durchgreift?

Die sechs Illegalen, bestimmt alle in warmen Markenklamotten und in Unterkünften mit Hausmeisterservice und Putzkolonne, zünden den an, den die Gesellschaft schon vergessen und nicht mal mehr eine Unterkunft hat, da Berlin diese über den Winter schließt? Tiefer kann man gar nicht sinken, man kann nur gespannt sein, wie Richterin Regina Alex das Urteil begründet, schließlich hatte selbst die Staatsanwaltschaft folgendes gesagt:  „Hätte nur einer ernsthaft gesagt: Wir lassen das – der Angeklagte N. hätte sicher aufgehört.“ Doch niemand hätte das gesagt, so Glage. „Heimtückisch“ nannte er die Tat, abschließend forderte er für den Hauptangeklagten eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten, für drei Angeklagte, die von Anfang an dabei gewesen waren, zwei Jahre und sechs Monate sowie für die beiden Angeklagten, die erst später dazu kamen, zwei Jahre auf Bewährung. Herausgekommen sind fünf Freisprüche!

Aber die deutsche Justiz mutiert offensichtlich immer mehr zur Anarchie, die Rechte ausländischer Straftäter haben mehr Bedeutung als das Leben und der Schutz Einheimischer. Aber wehe man meutert gegen die GEZ oder sagt aus Versehen das Wort Auschwitz, dann reagiert die deutsche Justiz! Shame on you!

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