Die Jugendämter und das Kindeswohl – Versagen der Justiz (Teil II)

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Die Zahl defekter Familien steigt, Kinder sind diejenigen, die am meisten darunter leiden. Die Jugendwohlfahrtsträger haben den Auftrag, einzugreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Nicht selten legen sie diesen Begriff jedoch überaus frei aus.

Burkhard Schön und sein 6-jähriger Sohn lebten glücklich auf ihrem Bauernhof in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Max den kleinen Traktor durch das Feld fuhr, den ihm sein Vater geschenkt hatte, stellte er sich vor, ein großer Bauer zu sein. Hinter ihm lief sein Hund, ebenfalls ein Geschenk vom Papa, das Max zum Geburtstag bekommen hatte. Eigentlich das, was zu einer schönen Kindheit gehört, könnte man meinen. Bis eines Tages ein Gerichtsvollzieher und zwei Beamte des Jugendamts das Haus betraten. Sie hatten fünf Polizisten im Schlepptau und ein Urteil des Landgerichts. In diesem stand, der Staat ist befugt, das Kind auf der Stelle wegzubringen – und zwar für immer. Der kleine Max kam noch am selben Tag in eine Pflegefamilie. Solch ein Vorgehen wird, so heißt es zumindest vonseiten der Behörden, nur in seltenen Fällen angewendet. Und zwar bei akuter Kindeswohlgefährdung. Doch die Begründung für das Urteil in diesem Fall lautet „Loyalitätskonflikt“. Als Loyalitätskonflikt gilt eine moralische Zerrissenheit des Kindes zwischen beiden Elternteilen, die eine Disloyalität zu einem Elternteil mit sich bringt. RT-Deutsch-Reporterin Maria Janssen besucht Burkhard Schön und hört sich seine Geschichte an.

Beata Pokrzeptowicz-Meyer wiederum sah sich zwei Mal genötigt, ihren eigenen Sohn zu entführen. „Ich habe das gemacht, weil die deutsche Justiz versagt hat“, sagt sie. Nachdem ihr Ehemann, ein SPD-Mitglied und ehemaliger Mitarbeiter des Familienministeriums in NRW, sich von ihr getrennt hatte, zog sie den gemeinsamen Sohn alleine groß. Und zwar so lange, bis ihre Stelle an der Universität Bielefeld wegfiel. Nach zahlreichen misslungenen Versuchen, eine neue Stelle in Deutschland zu finden, bekam sie eine Zusage aus Danzig. Beata will nach Polen ziehen, um den neuen Job anzunehmen, weil sie sonst für ihr Kind nicht sorgen kann. Sie verständigt den Kindesvater und das Jugendamt. Doch der Kindesvater zeigt sich nicht einverstanden. Beim Landgericht beantragt Beata eine Bewilligung des Umzugs. Ein Gerichtstermin ließ lange auf sich warten. Als er dann endlich zustande kam, teilte das Gericht Beata mit, dass sie ihren Sohn nicht mitnehmen darf und ihn am nächsten Tag beim Vater abzuliefern habe. Wie Beata und der mittlerweile volljährige Moritz zehn Jahre lang darum kämpfen mussten, zusammen zu sein, erzählen sie RT-Deutsch-Reporterin Maria Janssen.

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