Sehr interessant: Der 18-jährige Syrer Hasan Alahmad würde 3.000 € Provision für eine Wohnung zahlen

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Der 18-jährige Syrer nebst Familie würde 3.000 Euro Provision für eine Wohnung in Berlin zahlen, dass berichtet die Bild.

Die Bild hat leider nicht hinterfragt, woher denn die 3.000 Euro kommen sollen. Immerhin wird die Familie vom Staat alimentiert. Gibt es etwa bei Flüchtlingen ein anderes Sozialgesetz als bei Deutschen? Jeder deutsche Hartz IV Empfänger muss erst sein Bar-Vermögen aufbrauchen um Sozialleistungen beziehen zu können.

„Grundsätzlich hat der Leistungsbezieher seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Die Hilfebedürftigkeit ist also durchaus durch Verwertung des eigenen Vermögens abzuwenden, sofern es dem Antragsteller möglich ist. Im § 12 SGB II finden sich die Regelungen zu Vermögensfreibeträgen sowie dem nicht verwertbaren Vermögen (sog. Schonvermögen) bei Hartz IV Bezug.“ Quelle

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