Wer exklusiv „für Deutsche“ vermietet, gilt als böser Rassist, wer „für Flüchtlinge“, generell an Nichtdeutsche und zudem an Jobcenter-Kunden vermietet, der ist edel und gut? Die Mehrheit der Vermieter wählt sorgfältig den neuen Mieter aus und so mancher Vermieter filtert direkt in der Wohnungsanzeige eine Klientel aus. Ist es das große Unbehagen, zumal man nicht weiß, wen man sich ins Haus holt, oder ist das Risiko zu hoch in Anbetracht von Schäden und Renovierung bei Auszug, weil das Verantwortungsbewusstsein nicht vorhanden ist? Ein Teil der Vermieter, zumindest in den alten Bundesländern, vermietet nicht mal mehr gern an ALG-2-Empfänger, dabei spielt es kaum eine Rolle, wie die daherkommen oder wie lange sie überhaupt schon Stütze beziehen, respektive noch beziehen werden. Und bei „Flüchtlingen“ oder generell Nichtdeutschen (vermutlich gemeint jene, die nicht so eine rustikale Sozialisierung erfahren haben) ist es wenig überraschend, das Vermieter durch Erfahrungen (Lautstärke, keine Nachtruhe, schmutzige Treppenhäuser, überall Müll, keine Sorgfalt mit Sachen) ungern an gewisse Personenkreise vermieten. Auch dürfte es moralisch schwer werden, insbesondere „Flüchtlinge“ die Mietwohnung zu kündigen, wenn es aus zwischenmenschlichen Gründen nicht klappt, und damit dem politisch-korrekten Furor ausgesetzt ist, dann geht es, wie üblich, nicht mehr um die Sache und Fakten, sondern um die vermeintlich falsche Gesinnung, die dem Vermieter unterstellt wird. Lange Rede, kurzer Sinn = die Wohnungsvermieter wollen Ärger vermeiden.
Etliche Vermieter sind darauf angewiesen, einen Mieter zu finden, der ordentlich zahlt und mit dem sie keine Probleme haben, weil sie z.B. den monatlichen Kredit für ihr Anlageobjekt abzahlen müssen und in Bredouille geraten, wenn die Schäden an der Wohnung zu hoch sind oder die Miete ausbleibt. Das sind keine Vorurteile, sondern handfeste legitime finanzielle Interessen.
Wer aber als Vermieter eine gewisse Klientel in der Wohnungsanzeige ausklammert, der muss mit diskriminierenden Vorwürfen rechnen, wobei sofort die hyperventilierende Schnappatmung von Moralaposteln einsetzt. Wenn Wohnungen nur ausdrücklich an „Flüchtlinge“ vermietet werden, ruft das niemand auf den Plan und es erfolgt kein Aufschrei von Diskriminierung.
Focus Online berichtet:
Menschen mit nichtdeutschem Namen oder Aussehen haben es vielerorts bei der Wohnungssuche schwer. Meist wird von Vermietern mehr oder weniger dreist ausgesiebt. Eine Wohnungsanzeige aus Duisburg zeigt, dass viele daraus auch gar kein Geheimnis mehr machen – sie können es sich leisten.
„Eigentümer wünscht als Hauptmieter einen deutschen Berufstätigen mit positiver deutscher Schufa-Auskunft“, zitierte die WAZ aus einer Wohnungsanzeige in den „Ebay Kleinanzeigen“. „Jobcenter-Kunden, Flüchtlinge etc. aber auch generell Nichtdeutsche als Hauptmieter haben keine Chancen!!!“ Der Vermieter einer Dachgeschosswohnung in Duisburg-Neudorf versteckt seine Ansichten nicht.
Als „einfach nur widerlich“ bezeichnete Peter Heß vom Mieterschutzbund Niederrhein die Annonce gegenüber der Nachrichtenseite. Seiner Erfahrung nach sind Vermieter meist diskreter – auch wenn es auf das gleiche hinausläuft. „Bei Herrn Öztürk ist die Wohnung bereits vergeben, wenn Herr Müller anruft, ist sie plötzlich doch noch frei“, fasst Heß zusammen. „Ein solcher Fall ist mir in 15 Jahren noch nicht untergekommen“, kommentierte auch Armin Frenkert, Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer Groß-Duisburg, gegenüber der „Waz“.
Von den Problemen weiß auch Gülgün Teyhani vom Anti-Rassismus Informations-Centrum (Aric) in Duisburg. Sie sagte der Seite: „Häufig suchen Menschen bei uns Rat, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder schon wegen ihres Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt fühlten.“ Sie rät den Betroffenen zu Beschwerdebriefen – auch wenn diese rechtlich keinen großen Effekt haben.