EuGH: Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen

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Langsam wacht wohl auch die Justiz auf, erst das Urteil zur Visumvergabe in EU-Botschaften an mutmaßlich Schutzsuchende als nicht rechtens erklärt, nun das Kopftuchurteil:

[…] Arbeitgeber können das Tragen eines Kopftuchs untersagen, wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten sind und wenn es gute Gründe gibt. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg (Rechtssachen C-157/15 und C-188/15). In Deutschland sind Kopftücher am Arbeitsplatz im Prinzip erlaubt, Einschränkungen sind aber möglich. Bei der Beurteilung müssen sich deutsche Gerichte künftig an die Klarstellungen des EuGH halten. Anlass der Urteile sind Klagen muslimischer Frauen. In Belgien war der Rezeptionistin Samira A. nach drei Jahren Arbeit in einem Sicherheitsunternehmen entlassen worden, als sie ankündigte, das Kopftuch künftig auch während der Arbeitszeit tragen zu wollen. Das widersprach jedoch der internen Arbeitsordnung, die sichtbare Zeichen von „politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen“ nicht erlaubte. […] Quelle: Focus Online

Dieses Urteil wird den Unternehmen juristisch den Rücken stärken, stellt es im Prinzip klar, dass Religion oder kulturelle Überzeugungen und Symbole Privatangelegenheiten sind, mit denen man anderen, u.a. am Arbeitsplatz, mit Zurückhaltung begegnen sollte, somit ist dieses Urteil begrüßenswert und zieht eine rote Linie. Auch sollte im Rahmen von Arbeitsverträgen von vornherein klargestellt werden, dass die Firma auf religiöse Neutralität am Arbeitsplatz besteht und daher das Kopftuch nicht akzeptiert bzw. verbietet.

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