Erstaunlich, wie gut die „Flüchtlinge“ über die Unterschiede zwischen „Asyl“ und „subsidiären Schutz“ informiert sind und sich ohne Kenntnisse der deutschen Sprache in deutschem Rechtssystem auskennen. Auskennen müssen sich die „Flüchtlinge“ nicht, da kommen die Aktivisten ins Spiel, wie man das deutsche Rechtssystem auf Steuerzahlerkosten am besten verklagt und als „Flüchtling“ anerkannt wird, um dann die Familie nachzuholen.
Reicht man den kleinen helfenden Finger, wird gleich die ganze Hand genommen. Anstatt dankbar zu sein, wird auf Staatskosten die Möglichkeit einer Klage wahrgenommen. Die Syrer sind auch nicht politisch verfolgt, und sie sind bereits außerhalb Syriens sicher, aber Rechtssicherheit und Schutz gibt es nur in Deutschland und nicht in allen Ländern, die zwischen Deutschland und Syrien liegen. Deutschland grenzt auch nicht an Syrien, aber in Deutschland gibt es am meisten, ist es am einfachsten und man wurde von Frau Merkel gerufen. Versorgung komplett bis ins Alter, perfekt!
[…] Innerhalb eines Jahres ist die Zahl der Asylklagen beim Verwaltungsgericht um 140 Prozent gestiegen. 13.700 waren es im letzten Jahr. Fast die Hälfte der Klagen kam von Menschen aus Syrien. Wenn sie zu uns kommen, haben sie erst mal nur einen „Schutz-Status“. Mit dem dürfen sie sich ein Jahr lang in Deutschland aufhalten – ohne ihre Familien nachzuholen. Das dürfen nur diejenigen, die vom zuständigen Bundesamt offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden. Viele versuchen, diesen Status möglichst schnell einzuklagen. Die Flüchtlingsberatungsstellen der Kirchen in Mülheim vermitteln die Betroffenen dazu an spezielle Anwälte. [..] Quelle: radiomuelheim.de