Seit rund 14 Jahren lebt der Mann aus Afrika in der Schweiz. Er wurde verschiedentlich, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Drohung gegen Beamte, verurteilt, berichtet 20min.ch. Das kantonale Migrationsamt ordnete am 23. Juli 2014 schliesslich an, dass er die Stadt Zürich während zweier Jahre nicht betreten dürfe.
An dieses Verbot hielt sich der Mann nicht. Von Dezember 2014 bis Mai 2015 wurde er immer wieder in der Stadt Zürich erwischt. Die Folge: Ihm wurden sechs Strafbefehle eröffnet. Gemäss Akten wurden ihm diese mündlich mitgeteilt und sogleich schriftlich ausgehändigt.
Ende Mai 2015 kam der Mann schliesslich ins Flughafengefängnis. Die verschiedenen Strafbefehle, gegen die er nicht rekurriert hatte, ergaben zusammen eine Freiheitsstrafe von insgesamt 495 Tagen oder 16,5 Monaten.
Nun wird er aber wieder freikommen: Der Vollzug der Strafe wird unterbrochen. Das entschied das Zürcher Verwaltungsgericht, nachdem das Bundesgericht eine Neubeurteilung des Falls verlangt hatte.
Er spricht Lingala und Französisch
Der Unterbruch gilt gemäss des am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteils mindestens so lange bis feststeht, ob der Mann überhaupt schuldfähig ist oder nicht.
Daran bestehen nämlich Zweifel, hielt das Bundesgericht in seinem Urteil vom 2. März fest. Der Mann spricht die in Zentralafrika verbreitete Sprache Lingala und ist des Französischen mächtig. Wie es sich mit der deutschen Sprache verhält, steht gemäss Urteil «nicht abschliessend und zweifelsfrei» fest.
Zudem gibt es Hinweise auf psychische Probleme und teilweise übermässigen Alkoholkonsum. Dem Mann wird auch «eine Minderintelligenz» zugeschrieben: Sein Intelligenzquotient liegt bei knapp 60.