Keine Abschiebungen von Straftätern nach Afghanistan in Sicht

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Symbolbild

Das Bundesinnenministerium hält Abschiebungen von Straftätern und radikalen Islamisten nach Afghanistan kurzfristig für unmöglich. „Abschiebungen setzen in einem Rechtsstaat voraus, dass sie möglich und vertretbar sind. Das sehe ich im Falle von Afghanistan derzeit aber nicht“, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Mahmut Özdemir (SPD) diese Woche auf ein Schreiben des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Alexander Throm, an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus dem Februar.

Seit der Machtübernahme durch die Taliban 2021 fehle die Grundlage für die Identifizierung von Ausreisepflichtigen und die Ausstellung von Passersatzdokumenten, führte er in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, weiter aus. Außerdem gebe es aktuell kein Verfahren, um den Schutz und die Sicherheit der Begleitkräfte sowie der Flugzeugbesatzungen zu gewährleisten.

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Kuller
Kuller (@kuller)

Als ob radikale Islamisten in Afghanistan was zu befürchten hätten. Und Straftäter? Wer als Verfolgter bei uns Schutz sucht, muss damit rechnen, wieder abgeschoben zu werden, wenn er Straftaten begeht. Der hat sein Gastrecht und Asyl hier verwirkt. So einfach ist das.