Asylbewerber können acht Mal gegen Ablehnung klagen

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Worthülsen und Nebelkerzen sind das Einzige, was wir seit 2015 von den Politikern um die Ohren bekommen. Nie sind den Worten Taten gefolgt. Das hat einen Grund: Das deutsche Asylsystem entmachtet den Staat. Behörden und Gerichte werden von Klagewellen überschwemmt.

Ein Asylbewerber kann bis zu acht Mal Einspruch einlegen, bis sein Gesuch endgültig abgelehnt werden darf und er ausreisepflichtig wird. So sieht der Klageweg aus. Weiterlesen auf Bild.de

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