Zu geringer IQ: Krimineller Kosovare darf nicht ausgewiesen werden

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Zu einem überraschend milden Urteil kam es im Fall eines Kosovaren (25) an einem Schweizer Gericht. Der Mann hatte über mehrere Jahre diverse Betrügereien begangen. So fälschte er beispielsweise dutzende Male unter falschem Namen und Adresse Benutzerkonten der Schweizer Bundesbahnen – und fuhr auf Kosten anderer in der 1. Klasse durch das Land. Außerdem bestellte er bei verschiedenen Unternehmen Artikel unter falschem Namen. Die ergaunerte Ware verkaufte er weiter – die Rechnungen bezahlte er aber nie.

Die Staatsanwältin bezeichnete das Verhalten des Angeklagten vor dem Winterthurer Gericht als “arglistig, dreist” und als “Zeugnis krimineller Energie”. Sie forderte eine 36-monatige Haftstrafe und einen zehnjährigen Landesverweis für den Kosovaren.

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Politikstube: Zumindest war der geringe IQ für die kriminelle Laufbahn ausreichend, hingegen zu dämlich für eine Abschiebung in den Kosovo.

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