Es geschah im Januar im Schlossgarten der einstigen Residenzstadt Neustrelitz. Der Täter war ein allein, „unbegleitet“ nach Deutschland gekommener Afghane, laut Expertenschätzung 16 Jahre alt, dessen Asylverfahren noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Amtsgericht Waren sprach ihn im Juli schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr auf Bewährung. Dem Afghanen wurde ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt und vorerst der Aufenthalt in der Jugendgerichtshilfe Neubrandenburg zur Auflage gemacht.
Für Vergewaltigung gibt es im Regelfall eine Mindeststrafe von zwei Jahren, möglich sind bis zu 15 Jahre. Der Ausschöpfung dieses Rahmens stand das von Sachverständigen geschätzte Alter des Täters entgegen. Damit aber nicht genug: Aus der Antwort auf die parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion ging hervor, dass der Afghane zuvor schon in Bulgarien einen Asylantrag gestellt hatte. Bulgarien wäre folglich auch für sein Asylverfahren zuständig.
Der junge Afghane, dessen wahres Alter niemand kennt, beging eine sehr ernstzunehmende und folgenreiche Straftat, wurde aber nicht zu einer realen Haftstrafe verurteilt, ebensowenig abgeschoben, beides wiederum wegen seiner vermuteten Minderjährigkeit. Könnte es sein, dass Sachverständige in diesen Fragen unter Druck stehen, Tatverdächtige nicht zu alt zu schätzen?
Zahlreiche Politiker aus Union und AfD forderten die sofortige Abschiebung des Täters.
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Politikstube: Inzwischen ist ja bekannt, dass sich junge „Männer“ als Minderjährige ausgeben und auch warum. In den Vernehmungen hatte der Täter auch unterschiedliche Angaben sowohl zu seiner Herkunft und Identität als auch zu seinem Alter gemacht.