Die Kindergeldregeln in Österreich verstoßen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Nun drohen dem Land Nachzahlungen.
Hintergrund des Urteils ist, dass Ausländer dort unter bestimmten Umständen weniger Kindergeld bekommen als Österreicher. Betroffen sind Arbeitnehmer, deren Kinder sich permanent in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Österreich koppelt die staatlichen Zahlungen seit einiger Zeit an die dortigen Lebenshaltungskosten. „Dieser Mechanismus stellt eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit von Wanderarbeitnehmern dar“, teilte das Oberste Gericht der EU mit (Rechtssache C-328/20).
Begründet hatte der EuGH seine Entscheidung unter anderem damit, dass die vom abweichenden Kindergeld betroffenen Wanderarbeitnehmer zum Großteil aus Staaten kämen, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Österreich, was zu weniger Unterstützung führe.
Die Betroffenen zahlten aber in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer Sozialabgaben und beteiligten sich damit ebenso an der Finanzierung der Beiträge. Dabei komme es im Gegensatz zur Auszahlung der Gelder nicht auf den Wohnort der Kinder an.
Quelle: Epoch Times