Hartz-IV: Bußgeld-Regeln verschärft – Strafe von bis zu 5.000 Euro, auch Erzwingshaft drohe

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Deutschland ist ein seltsames Land, die einen bestraft man, weil sie keine oder falsche Angaben zu ihrem Sozialstatus machen, die anderen bleiben ungestraft, obwohl sie illegal einreisen, ihre Identität verheimlichen oder fälschen, quasi per Order de Mufti ohne Prüfung alimentiert werden. Aber nun geht es ans Eingemachte, die Daumschrauben bei Hartz IV werden mal wieder kräftig angezogen, die Bußgeld-Regeln werden verschärft, das erfuhr die Bild-Zeitung aus einer internen Anweisung der Bundesagentur für Arbeit. Den Beziehern drohe ab sofort eine Strafe von bis zu 5.000 Euro, im schlimmsten Fall drohe Erzwingungshaft, wenn sie den Jobcentern wichtige Informationen verschweigen. Zudem sollten die Jobcenter die zuständigen Ausländerbehörden informieren müssen, wenn ausländische Hartz-IV-Empfänger mit Bußgeldern von mehr als 1000 Euro belegt werden. Die Neuregelung gilt dem Bericht zufolge für alle Anträge, die ab 1. August gestellt wurden. Weiter auf n24.de

Gilt also für alle Deutschen und Ausländer gleichermaßen? Sicherlich wird man beim Bußgeld wegen falscher Angaben keinen Unterschied zwischen Ausländern und Deutschen machen? Allerdings ist die Chance Ausländern eventuelle Vermögen, Besitztümer, Erbschaften usw. in deren Herkunftsländern nachzuweisen nahezu Null, während das bei deutschen Bürgern in den meisten Fällen möglich sein sollte.

Offenbar werden auch keine rechtsmittelfähigen Bescheide benötigt, da eine einfache Weisung nicht nur ausreicht, sondern zudem die Rechtsgrundlage für Bußgelder bildet? Befindet sich Deutschland noch im Rechtssystem? Und hat der EGMR die Erzwingungshaft nicht verboten?

Wer im Gefängnis sitzt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV und fällt aus der Statistik, zudem muss gespart werden, denn die Sozialsysteme bluten langsam aus. Wer den Kopf nicht nur zum Haareschneiden benutzt, kommt sehr schnell darauf, dass sich Deutschland immer tiefer in die Misere reinreitet.

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