Prof. Vosgerau hatte am 1. März für zwei Ärzte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen § 20a IfSG – einrichtungsbezogene Impfpflicht – erhoben. Die Beschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen, von einer weiteren Begründung wurde abgesehen. Weil auf seine eigenen Begründungen kein Bezug genommen wurde, erwägt Dr. Vosgerau eine Individualbeschwerde.
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