Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate ist mit seiner Anzeige gegen Olaf Scholz und Peter Tschentscher (beide SPD) im Zusammenhang mit der „Cum-Ex“-Affäre gescheitert. Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Ermittlung ab.
Strate wollte den heutigen Bundeskanzler und damaligen Hamburger Bürgermeister Scholz sowie Hamburgs damaligen Finanzsenator und jetzigen Bürgermeister der Hansestadt Tschentscher wegen deren Verhalten im „Cum-Ex“-Skandal vor Gericht bringen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg jedoch hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt.
Laut Staatsanwaltschaft fehlt es an einem Anfangsverdacht. Der Vorwurf zur Beihilfe zur Steuerhinterziehung sei „ausermittelt“ worden. „Die neuerlichen Ausführungen des bekannten Geschehens ergeben entsprechend keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Straftat, auch nicht einer Beihilfe zur Steuerhinterziehung“, heißt es im Schreiben. Für den Vorwurf einer falschen, uneidlichen Aussage durch Scholz im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur „Cum-Ex“-Affäre fehle es an zureichenden Anhaltspunkten für einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt.
Quelle: ndr.de (Artikel im Archiv)
Politikstube: Das war zu erwarten, Beamte der deutschen Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen und sind nicht unabhängig, da kann es schon mal vorkommen, dass die Ermittlungen eingestellt werden. War doch bei Merkel nicht anders, die Strafanzeigen gegen die Uckermark-Perle landeten alle im Papierkorb.
Schon der EuGH kritisierte die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft und hatte 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen. Grund für diese Entscheidung ist das Weisungsrecht der Justizministerien.
Grundsätzlich macht es wohl keinen Sinn gegen Politiker in Regierungsverantwortung zu klagen, aber jede Strafanzeige könnte für Aufmerksamkeit und für einen Aufwachprozess sorgen.