Freispruch! Gericht sieht Tat als Notwehr: Vorbestrafter Anas N. (21) erschießt Deutschen (21)

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Freispruch und 17 100 Euro Haftentschädigung für den vorbestraften Anas N. (21), der am Dortmunder Westpark Eryk Klein (21) mit einem Schuss in den Bauch getötet hat. „Die Feststellungen in der Hauptverhandlung haben ergeben: Der Angeklagte handelte in Notwehr“, sagte Richter Thomas Kelm (61).

Am 12. Juni 2021 war es zu einem Streit von zwei Gruppen gekommen. Anas N. versetzte dabei einem Bekannten (21) des Opfers einen Schlag, die Situation eskalierte. Dann raste Anas mit einem Leihroller nach Hause und besorgte sich die scharfe Waffe, prahlte nach Angaben von Zeugen sogar damit, rief „Ich kriege ihn!“

Plötzlich hätte Eryk Klein eine Bierflasche auf dem Boden zerschlagen, sei mit dem spitzen Rest auf Anas zugerannt. Der rief noch „Ey“ und feuerte aus wenigen Metern Entfernung. Das Projektil durchschlug die Bauchdecke, traf eine Schlagader, den Magen und einen Lendenwirbel. Eryk verblutete noch am Tatort.

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Politikstube: Man stelle sich den Fall andersherum vor, Eryk (Deutscher) hätte Anas (Araber? – Anas ist ein arabischer Vorname) erschossen, weil Anas mit zerschlagener Flasche auf Eryk zugerannt sei. Wie würde der Richter hier entscheiden? Würde man dem Deutschen sein Handeln durch Schusswaffengebrauch zur Last legen? Oder Freispruch wegen Notwehr?

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