Bayern: Verwaltungsgericht kippt 2G-Regel im Einzelhandel

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat die 2G-Regelung für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit gab das Gericht dem Eilantrag der Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts in Oberbayern statt.

Die Annahme des Antrags begründet das gericht folgendermaßen: „Nach Auffassung des Senats dürfte eine „2G“-Zugangsbeschränkung für Betriebe des Einzelhandels im Infektionsschutzgesetz eine ausreichende gesetzliche Grundlage finden und die Voraussetzungen hierfür grundsätzlich erfüllt sein. Das Infektionsschutzgesetz gebe aber vor, dass sich die Reichweite von Ausnahmeregelungen – wie hier für die „Ladengeschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs“ – mit hinreichender Klarheit aus der Verordnung selbst ergeben müsse und nicht auf die Ebene des Normenvollzugs und dessen gerichtlicher Kontrolle verlagert werden dürfe.“

Da die vorliegende Regelung „den Anfoderungen nicht gerecht“ werde, insbesondere in Bezug auf Ausnahmen und Mischsortimente, „lasse sich der Verordnung nicht mit hinreichender Gewissheit entnehmen, welche Ladengeschäfte von der Zugangsbeschränkung erfasst würden“. Gegen den Beschluss gibt es keine Rechtsmittel.

Quelle: Focus Online

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